Die Nutzung von digitalen Anwendungen für Lehrkräfte und Lernende in Schulen ermöglicht und unterstützt den durch die Lehrpläne und Medienkompetenzrahmen der Länder vorgegebenen Kompetenzerwerb und trägt zum Erreichen der Bildungsziele bei. Sie unterstützt gleichsam das Ausbilden und Festigen kommunikativer, kollaborativer und kreativer Kompetenzen. Viele Bundesländer und Kommunen fordern von den Schulen Medienentwicklungspläne. Diese sind ein guter Ausgangspunkt, um den Einsatz von digitalen Anwendungen ausreichend zu berücksichtigen und entsprechende Budgets hierfür vorzusehen. Die Auswahl ist abhängig und geprägt von den pädagogischen und fachdidaktischen Schwerpunkten, die Lehrkräfte für ihren Unterricht und Schulen im Kontext ihrer Unterrichts und Schulentwicklung setzen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Inhalten (Content) und Werkzeugen (Tools).
Unter Lehr- und Lerninhalten kann man alle digitalen Anwendungen verstehen, die fachlich thematische Ressourcen bereitstellen. Die Bandbreite reicht von Einzelinhalten (Texten, Bildern/Grafiken, Audios, Videos/Animationen) über Lerneinheiten, die einzelne fachliche Themen behandeln (Arbeitsblätter, Webseiten, Übungen etc.), bis hin zu Bildungsmedien und Lernplattformen, die komplette Lehrplaneinheiten aufbereiten. Alle diese Lehr- und Lerninhalte können statisch, dynamisch, interaktiv oder adaptiv sein, je nachdem, wie gering oder stark sie mit dem Nutzer interagieren oder auf die Nutzung durch einen Anwender reagieren. Bei Lehr- und Lerninhalten muss immer kritisch auf Jugendschutz und Urheberrecht geachtet werden. Kostenfreien Online-Angeboten für das Lernen liegen oft werbefinanzierte Geschäftsmodelle zugrunde, die schon aus diesen Gründen einer kritischen Prüfung auf Unterrichts- und Schultauglichkeit und häufig einer urheberechtlichen Prüfung bedürfen.
Lehr- und Lernwerkzeuge dienen zur Organisation des Unterrichts, zur Unterrichtsdurchführung oder zur Erstellung von Inhalten durch Lehrende wie Lernende. Sie können fachlich sein (z.B. ein digitales Messwerterfassungssystem in Physik oder ein digitales Kompositionswerkzeug in Musik) oder fächerübergreifend einsetzbar sein (wie z.B. ein Arbeitsblatt-Generator oder Werkzeuge zum Filmschnitt).
Digitale Anwendungen werden i.d.R. nicht gekauft, sondern lizenziert. Das heißt, dass der Schule vom Anbieter für eine bestimmte Dauer und für einen bestimmten Personenkreis das Nutzungsrecht übertragen wird. Die Lizenzmodelle und Lizenzbedingungen der Anbieter müssen genau geprüft werden, um zu entscheiden, welches Lizenzmodell für die jeweilige Art der Anwendung und den jeweiligen Kreis der Anwender das richtige ist. Gibt es verschiedene Anbieter für eine digitale Anwendung lohnt es sich, die Lizenzmodelle zu vergleichen.
Entscheidende Faktoren sind:
• Lizenzart (Einzelplatz, Mehrplatz)
• Lizenzumfang (Vollversion oder Basisversion mit kostenpflichtigen Zusatzmodulen)
• Lizenztyp (pro Gerät, pro Nutzer)
• Nutzerkreis (z.B. Schüler/Lehrer bzw. Einzelperson, Klasse, Schule)
• Nutzungsumfang (z.B. nur in der Schule oder auch am Nachmittag)
• Laufzeit (z.B. Monats-, Jahres-, Mehr-Jahres-Lizenz)
• Kündigungsfristen
Die Einführung und souveräne Nutzung von digitalen Anwendungen durch Lehrkräfte erfordert die Möglichkeit, sich in die Angebote einzuarbeiten. Hierfür braucht es Zeit, die insbesondere Lehrkräften auch bereitgestellt werden muss. Entsprechende Einführungs- und Schulungsangebote sollten im Kontext einer kontinuierlichen Lehrerweiterbildung mit Blick auf digitale Medien die effiziente und souveräne Nutzung digitaler Anwendungen umfassen. Das gilt sowohl für die Lehrerausbildung in den entsprechenden Institutionen als auch für die Lehrerfortbildung.
Die Checkliste greift die beschriebenen und andere Themen nochmals auf und fasst sie zu einer Übersicht zusammen. In dieser Übersicht können Sie sich die Fragen stellen, die wichtig für Ihre Schule auf dem Weg zu einer digitalisierten Schule sind.